
Montag, 13.02.2012
14.07.2010 | Newsübersicht
Beratungsförderung des BAFA
Überdurchschnittlich viele Migrantinnen und Migranten machen sich selbständig. Hierdurch integrieren sie sich nicht nur in das hiesige Wirtschaftsleben,

sondern sie verfügen darüber hinaus auch über ein hohes Potential, das zur Stärkung des Wirtschaftstandortes Deutschland beiträgt.
Damit ein Unternehmen erfolgreich und nachhaltig wirtschaftet, bedarf es jedoch ausreichender betriebswirtschaftlicher Kenntnisse. Nur zu oft scheitern Unternehmen an fehlendem Know How.
Mit den "Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen" unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gezielt Unternehmen, die von Personen mit Migrationshintergrund geführt werden, wenn sie externen fachlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Maßnahme wird auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zum Umwelt- und Arbeitsschutz. Daneben gibt es Zuschüsse für spezielle Beratungen (Technologie, Außenwirtschaft, Mitarbeiterbeteiligung, Qualitätsmanagement, Rating, Kooperation) sowie für Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt für Unternehmen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50 % und für Antragsteller der neuen Bundesländer einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % der Beratungskosten. Maximal liegt der Zuschuss bei 1.500 Euro je Beratung. Beratungen von Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden, können diese Förderung jedoch in unbegrenzter Anzahl in Anspruch nehmen.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen oder die freiberufliche Praxis mindestens seit einem Jahr am Markt besteht, die Kriterien der Europäischen Union (EU) für kleine und mittlere Unternehmen erfüllt und die sonstigen Anforderungen der Richtlinien vorliegen. Den Förderantrag muss das Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung stellen.
Die Antragsunterlagen sind bei einer der in den Richtlinien aufgeführten Leitstelle einzureichen. Leitstellen sind Einrichtungen der Spitzenorganisationen und Spitzenverbände der Wirtschaft, die über die Fördervoraussetzungen informieren, Anträge vorprüfen und diese sodann an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterleiteten, das über die Bewilligung entscheidet.
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm und den Richtlinien können unter www.beratungsfoerderung.info sowie über das Servicetelefon 06196-908-570 abgerufen werden.
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