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Montag, 13.02.2012





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13.07.2010  |  Newsübersicht



SEPA-Lastschrift im Handel?

Mit einem europaweit einheitlichen Standard soll sie den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr erleichtern. Jedoch wollen die deutschen Einzelhändler die neue Europa-Lastschrift SEPA wegen der hohen Kosten nicht nutzen. Steht damit der neue bargeldlose Zahlungsverkehr vor dem Aus?

SPEA

Das Kürzel SEPA steht für Single Euro Payments Area, also den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsmarkt. In ihm sollen alle Zahlungen wie Inlandszahlungen behandelt werden. Damit sollen grenzüberschreitende Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen so schnell und billig wie im Inland werden. Teilnehmerländer sind die Staaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz. Mit SEPA will die EU-Kommission den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb der beteiligten Länder harmonisieren, um Wettbewerbsschranken und Marktbarrieren abzubauen. Auch der Kartenzahlungsverkehr soll im Zuge der politischen Initative europaweit vereinheitlicht werden: Jede Karte soll SEPA-weit an jedem Terminal einsetzbar sein.

Handel nicht überzeugt
Die SEPA-Lastschrift ist in der jetzigen Form für den deutschen Einzelhandel jedoch nicht akzeptabel, da sie das so genannte elektronische Lastschriftverfahren (ELV) gefährdet. Zudem muss die SEPA-Lastschrift mindestens fünf Tage vor Fälligkeit eingereicht werden, bei ihrem deutschen Pendant sind Einreichung und Wertstellung binnen Tagesfrist möglich. Diese aufgrund ihrer geringen Kostenstrukturen beliebte Kartenzahlung mit Unterschrift basiert bislang auf dem deutschen Lastschriftverfahren, bei dem der Händler auf Basis des unterschriebenen Kassenbelegs eine Lastschrift bei der Kundenbank einreicht und den entsprechenden Betrag gutgeschrieben bekommt. Die von der EU-Kommission definierte SEPA-Lastschrift lässt dieses einfache Verfahren aufgrund umfangreicher Mandatierungspflichten und Wertstellungsvorschriften nicht mehr zu. Bei der SEPA-Lastschrift muss der Kunde beispielsweise auf dem Lastschriftmandat den Namen und die vollständige Adresse angeben.

Entscheidung naht?
Zunächst wird die europäische Kreditwirtschaft die SEPA-Lastschrift und -Überweisung parallel zu den jeweiligen nationalen Verfahren betreiben. Doch auf Dauer ist dieser Doppelbetrieb von mehreren Zahlungssystemen für die Banken eine kostenspielige Angelegenheit. Bislang nutzen zudem nur wenige Unternehmen überhaupt die neuen Verfahren, da sie kaum Vorteile, aber oftmals hohe Umstellungskosten mit sich bringen.
Die EU-Kommission erwägt daher ein Enddatum für die Zulässigkeit der nationalen Verfahren festzulegen, um dem SEPA-Projekt zum Durchbruch zu verhelfen. Damit wäre dem im Handel beliebten bisherigen ELV-Verfahren die Grundlage entzogen. Bislang ist es eine kostengünstige Alternative zum EC-Karten-Verfahren (Girocard), für das Bankgebühren anfallen. Zudem fungiert das ELV-Verfahren als Notfallsystem, wenn die Autorisierungszentralen für das Girocard-Verfahren ausfallen.

Alternativen gefordert
Vertreter des Handels fordern daher, es müsse eine Möglichkeit für nationale Lösungen innerhalb von SEPA geben. „Wenn das herkömmliche Lastschriftverfahren aufgegeben würde, blieben nur bankengesteuerte Systeme übrig, für die die Banken unabhängig vom Markt die Preise festsetzen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das bestehende Lastschriftverfahren würde nicht von den Banken betrieben und sei für sie unrentabel. „Daher versuchen diese, das herkömmliche Lastschriftverfahren zu unterbinden.“

Jährliche Mehrkosten von bis zu 140 Millionen Euro
Beim Wegfall des Lastschriftverfahrens infolge von SEPA kämen hohe Kosten auf Einzelhandel und Verbraucher zu. Die Handelsunternehmen würden von Lastschrift auf das deutlich kostenintensivere EC-Cash (EC-Karte plus Pin) umstellen müssen. „Hier muss der Händler für jede Transaktion 0,3 Prozent des Einkaufswerts, mindestens aber acht Cent, an die Bank abführen. Das würde jährliche Mehrkosten von 120 bis 140 Millionen Euro mit sich bringen. Angesichts der niedrigen Renditen von im Schnitt etwa drei Prozent, im Lebensmittelhandel sogar darunter, hätte dies auch Einfluss auf die Preisgestaltung“, erklärt Stefan Genth. Diesen Kosten ständen keine nennenswerten Einsparungen etwa wegen niedrigerer Bankengebühren oder Vorteilen durch e-invoicing gegenüber. Vom Handel werden alternative Systeme gefordert, die genauso sicher, bequem und kostengünstig wie das EC-Lastschriftverfahren sind.



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